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Schwurgerichtskammer lässt Anklage gegen Mitarbeitende des Klinikums Oldenburg nur teilweise zu

Veröffentlicht von Radio Jade am 27.04.2021

[Oldenburg] Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Oldenburg hat jetzt die im September 2019 erhobene Anklage der Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen fünf Mitarbeitende des Klinikums Oldenburg im Zuge des Högel-Prozesses nur teilweise und mit abweichender rechtlicher Bewertung zum Hauptverfahren zugelassen und in einem Fall abgelehnt. Wie das Gericht heute (27.04.) mitgeteilt hat, komme nur für drei Morde am Klinikum Oldenburg der Tatvorwurf einer Beihilfe zum Totschlag durch Unterlassen in Betracht. Der Umstand, dass die Angeschuldigten die Möglichkeit gehabt hätten, den ehemaligen Krankenpfleger Högel zu stoppen, mache sie nicht zu Täter*innen im Rechtssinne. Den Angeklagten war ursprünglich vorgeworfen worden, dass sie die Tötung von Patient*innen durch den ehemaligen Krankenpfleger Niels Högel durch Einschreiten oder Verständigen der Ermittlungsbehörden  hätten verhindern müssen.

Bildquelle: Landgericht Oldenburg