
Bundesagentur für Arbeit informiert über Kurzarbeitergeldregelung
Veröffentlicht von Radio Jade am 18.12.2020
[Oldenburg] Wenn Unternehmen die Kurzarbeit weiterhin nutzen wollen, müssen sie eine erneute Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit Oldenburg-Wilhelmshaven stellen. Denn eine bereits gestellte Anzeige erlischt, wenn Kurzarbeitergeld drei Monate oder länger nicht abgerechnet wurde. Das hat die Pressesprecherin Claudia Zimmermann jetzt mitgeteilt. Kurzarbeitergeld kann für zwölf Monate bezogen werden. Allerdings wurde es wegen der Pandemie unter bestimmten Bedingungen auf bis zu 24 Monate verlängert. Auf diese Weise sollen Arbeitsplätze gesichert und Beschäftigte gehalten werden. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Internetseite der Agentur für Arbeit.
Foto: Bundesagentur für Arbeit
