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Windkraftanlage / Windräder

Gericht gibt Windenergie-Projektentwicklern teils Recht

Veröffentlicht von Radio Jade am 20.08.2020

[Karlsruhe] Das Windenergie-auf-See-Gesetz, mit dem die Entwicklung der Offshore-Windenergie seit 2017 geregelt wird, ist zum Teil verfassungswidrig. Diesen Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht gestern (20.08) veröffentlicht. Laut Gerichtsbeschluss müssen Projektentwickler entschädigt werden, wenn ihre Projekte nach dem neuen Gesetz nicht mehr realisierbar waren und die Vorarbeiten aber weiter verwertet werden können. Gegen die Regelungen in dem Gesetz hatten mehrere Projektentwickler Beschwerde in Karlsruhe eingelegt, die Windparks in der Nordsee errichten wollten. Sie hatten für Voruntersuchungen und Gutachten Millionenbeträge investiert, konnten ihre Projekte aber nicht realisieren. Das Verfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde nun zum Teil recht gegeben. Der Gesetzgeber muss demnach Ausgleichsansprüche bis zum 30. Juni 2021 regeln.

Foto: Jennifer Bullert