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Beherbergungsverbot für Personen aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf

Beherbergungsverbot für Personen aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf

Veröffentlicht von Radio Jade am 25.06.2020

[Hannover] Die niedersächsische Landesregierung hat beschlossen, die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus um ein Beherbergungsverbot für Personen aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf zu ergänzen. Damit ist es Betreiberinnen und Betreibern von Beherbergungsstätten wie Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätzen in Niedersachsen ab Freitag nicht mehr erlaubt, Personen unterzubringen, die ihren ersten Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in diesen Kreisen haben. Ausnahmen gelten für Personen die ein ärztliches Zeugnis vorlegen können, das einen negativen Corona Test bescheinigt. Im Kreis Gütersloh gab es zuletzt einen Corona-Ausbruch in einem Schlachtbetrieb; 7.000 Mitarbeiter und ihre Familien stehen derzeit unter Quarantäne.