
Jäger dürfen Wildfleisch selbst vermarkten
Veröffentlicht von Radio Jade am 16.05.2020
[Hannover] Jägerinnen und Jäger dürfen Wildbret und daraus hergestellte Produkte selbst vermarkten. Dies wurde in einem Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz festgehalten. Jägerinnen und Jägern ist es nun erlaubt Lebensmittelunternehmen zu beauftragen Produkte wie etwa Wurst aus Wildbret zu erstellen. Diese Produkte dürfen die Jäger dann wiederum selbst vertreiben, wenn sie sich bei der zuständigen Veterinärbehörde als Lebensmittelunternehmer haben registrieren lassen. Die Abgabe der Produkte darf jedoch nur an Endverbraucher erfolgen – entweder am Wohnort des Jägers oder über einen lokalen Marktstand im Umkreis von weniger als 100 Kilometern um den Wohnort des Jägers oder den Erlegungsort. Hintergrund für den Erlass ist der Wegfall von Gastronomen als wichtiger Abnehmer für Wildfleisch aufgrund der Corona-Krise und der damit verbundenen Schließung von Restaurants. Gleichzeitig sei es insbesondere in Hinblick auf die Vermeidung eines Eintrags der Afrikanischen Schweinepest wichtig, Schwarzwild weiterhin intensiv zu bejagen, heißt es von Seiten der Pressestelle des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
