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Neue Richtlinien für Kleinunternehmer

Veröffentlicht von Radio Jade am 02.04.2020

[Niedersachsen] Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung hat nun zwei neue Richtlinien auf den Weg gebracht, die das ursprüngliche Corona-Soforthilfeprogramm „Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen“ ersetzen. Diese können auf der Seite der NBank beantragt werden. Die erste Richtlinie, „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige“ richtet sich an Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten. Diese können in zwei Stufen Zuschüsse von bis zu 9.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten und bis zu 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten.
Die zweite Richtlinie „Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen“ richtet sich an Unternehmen und freiberuflich Tätige mit 11-49 Beschäftigten. Auch hier erfolgt die Förderung in zwei Stufen. Bis 20.000 Euro können Unternehmen mit 11-30 Beschäftigten erhalten, bis 25.000 Euro welche mit 31-49 Beschäftigten.