Live
Partnersender NDR Info Peter Green - Slabo day (instrumental)
Programm Bild
Naturschutzbehörde betont Anleinpflicht

Naturschutzbehörde betont Anleinpflicht

Veröffentlicht von Radio Jade am 31.03.2020

[Friesland] Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Friesland weist darauf hin, dass während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis zum 15. Juli Hunde in der freien Landschaft anzuleinen sind. Dies geschieht zum Schutz wild lebender Tiere. Mit dem Frühling kommt die Brutzeit und nicht angeleinte Hunde können Fluchtverhalten bei Elterntieren auslösen, so dass das Gelege der Bodenbrüter auskühlt. Zudem besteht die Gefahr, dass Rehkitze und Junghasen von freilaufenden Hunden gerissen werden. Gemäß des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung gilt deswegen die Anleinpflicht. Wer Hunde nicht angeleint in der freien Landschaft laufen lässt, verstößt gegen das Gesetz und begeht somit eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.