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Das Landgericht Oldenburg von außen.

Richter im Fall Niels Högel nicht befangen

Veröffentlicht von Radio Jade am 10.03.2020

[Oldenburg] Das Oldenburger Landgericht hat die Befangenheitsäntrage in dem Verfahren gegen die Verantwortlichen des Klinikums Oldenburg im Fall Niels Högel zurückgewiesen, berichtet die Nordwest-Zeitung. Die bloße Möglichkeit, dass ein Richter als Zeuge vernommen werde, führe noch nicht zum Ausschluss, begründet das Landgericht seine Entscheidung. Demnach müssten ansonsten auch Teilnehmer der früheren Hauptverhandlung als Zeuge gehört werden. Nach Aussage des Landgerichts wurde bereits Beschwerde beim Oberlandesgericht Oldenburg eingereicht. Die Verteidiger der Angeklagten hatten im Februar  den Ausschluss von drei Richtern gefordert, weil diese als Zeugen gehört werden könnten. Von einem Ausschluss wären der vorsitzende Richter am Landgericht Sebastian Bührmann und zwei Kammermitglieder  betroffen. Solange über die Anträge der Verteidigung nicht entschieden wurde, kann das Landgericht die Anklage nicht zulassen.