
Wirtschaftsdünger: Bundesverfassungsgericht bestätigt erneut Meldepflicht
Veröffentlicht von Radio Jade am 08.08.2019
[Hannover] Die Aufnahme und Abgabe von Wirtschaftsdünger, also zum Beispiel Gülle oder Mist muss gemeldet werden. Das wurde nun erneut durch das Bundesverfassungsgericht (BVG) bestätigt. Im Juni hatte ein Unternehmer aus Niedersachen eine Verfassungsbeschwerde beim BVG eingereicht. Der Unternehmer sprach sich gegen eine Meldepflicht aus. Das BVG hatte diese Beschwerde zurückgewiesen. Der Unternehmer hatte jahrelang die Meldepflichten bei der Verbringung von Wirtschaftsdüngern missachtet und war gegen die Bußgeldbescheide der Landwirtschaftskammer vor Gericht gezogen. Mit dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wurde erneut bestätigt, dass Unternehmen ihre aufgenommenen und abgegebenen Wirtschaftsdünger ordnungsgemäß dokumentieren und melden müssen“, kommentierte Gerhard Schwetje, Präsident der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
