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Säule an der Stirnseite des Plenarsaals mit dem Niedersachsenross in Form eines Reliefs von Professor Kurt Schwerdtfeger eingerahmt von der Europa- und der Niedersachsenflagge

Neues Gesetz zu verkaufsoffenen Sonntagen

Veröffentlicht von Radio Jade am 15.05.2019

[Hannover] Niedersachsens Landtag hat dem neuen Ladenöffnungsgesetz am Dienstag mit breiter Mehrheit zugestimmt. Künftig sollen pro Gemeinde vier Sonntagsöffnungen im Jahr zugelassen werden, die mit einem besonderen Anlass oder öffentlichem Interesse an der Belebung der Gemeinde begründet werden können. Die Gemeinden können für zwei weitere Sonntage in verschiedenen Ortsbereichen Zulassungen erteilen. Insgesamt dürfen aber höchstens vier Sonntagsöffnungen pro Bereich im Jahr zugelassen werden, an denen die Läden jeweils maximal fünf Stunden öffnen dürfen. Ist eine Gemeinde als Ausflugsort anerkannt, erhöht sich die Obergrenze auf acht Sonntage.

Foto: R. Roletschek