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Mögliche Geldstrafen für fehlerhafte Wahlplakate

Mögliche Geldstrafen für fehlerhafte Wahlplakate

Veröffentlicht von Radio Jade am 16.04.2019

[Wilhelmshaven] Im Wahlkampf um die Oberbürgermeisterwahl in Wilhelmshaven könnten einige Wahlplakate fehlerhaft sein. Bei vielen ist kein Impressum angegeben. Dies sei aber im Sinne des Niedersächsischen Pressegesetzes Pflicht. Eine E-Mail Adresse reiche dabei jedoch nicht aus, heißt es vom Wissenschaftlichen Dienst der Bundesregierung. Ob sogenannte QR-Codes auf Plakaten als Impressum genügen wird aktuell geprüft. Verstöße gegen die Regelungen der Impressumspflicht werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet und mit Bußgeldern von je nach Bundesland unterschiedlichen Höchstbeträgen zwischen 5.000 und 50.000 Euro bewehrt. Vor drei Jahren wurde die SPD während der Kommunalwahl abgemahnt. Die Partei hatte dann die Mängel mit Aufkleber beseitigt.