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Bewährungsstrafen im Untreue-Prozess

Bewährungsstrafen im Untreue-Prozess

Veröffentlicht von Radio Jade am 01.04.2019

[Wilhelmshaven/Oldenburg] Im Untreue-Prozess um die Ruhestandregelung vom ehemaligen Geschäftsführer des Reinhard-Nieter-Krankenhauses sind die Urteile gesprochen worden. So wurde der ehemalige Geschäftsführer Jörg Brost zu 15 Monaten Gefängnis und der ehemalige Oberbürgermeister Eberhard Menzel zu 11 Monaten verurteilt. Die drei ehemaligen Vertreter der Gesellschafterversammlung der RNK gGmbH sind zu jeweils sechs und sieben Monate verurteilt worden. Alle Strafen sind zur Bewährung ausgesetzt. Zudem hat der Richter den Angeklagten einen Monat der Strafe bereits angerechnet. Grund dafür ist die lange Verfahrensdauer gewesen. Die vom Staatsanwalt geforderten Zahlungsauflagen lehnte das Gericht ab.