
Haftstrafe für falschen Goldbarren-Verkäufer
Veröffentlicht von Bente Hoeft-Heyn am 01.04.2019
[Wilhelmshaven/Oldenburg] Weil er aus dem Gefängnis heraus Goldbarren über das Internet verkauft hat, die es gar nicht gab, muss ein Mann aus Wilhelmshaven für zwei weitere Jahre ins Gefängnis. Das hat nach Medienberichten das Oldenburger Landgericht entschieden. Damit hat es ein Urteil des Wilhelmshavener Amtsgerichts bestätigt. Der 30-Jährige hatte ein Handy ins Gefängnis geschmuggelt und von dort aus seine kriminellen Geschäfte betrieben. Vor Gericht sagte er, seine Ex-Freundin wäre für die Taten verantwortlich. Das Gericht glaubte ihm nicht und wies die Berufung ab.
