
Befangenheitsantrag gegen Ersatzschöffen
Veröffentlicht von Bente Hoeft-Heyn am 22.02.2019
[Oldenburg] Im Prozess gegen den Patientenmörder Niels Högel ist ein Befangenheitsantrag gegen einen Ersatzschöffen gestellt worden. Er soll im Dezember eine Zeugin des Prozesses privat angesprochen haben. Dies ist den Schöffen aber per Gesetz nicht erlaubt. Das teilte gestern (21.02.) das Oldenburger Landgericht mit. Somit haben Verteidigung und Nebenkläger einen Befangenheitsantrag gestellt. Das Gericht will nun in der kommenden Woche entscheiden, ob sie diesen Antrag annehmen und der Schöffe freigestellt wird.
