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Bürgerbegehren nicht zugelassen

Bürgerbegehren nicht zugelassen

Veröffentlicht von Radio Jade am 13.02.2019

[Wangerland] Das Bürgerbegehren zum Erhalt des Hallenwellenbades Hooksiel wird zunächst nicht zugelassen werden. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wangerland hat nach Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen jetzt festgestellt, dass die dafür erforderlichen Bedingungen des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes nicht erfüllt sind. Danach sind Bürgerbegehren, die direkt in kommunale Gesellschaften wie die Wangerland Touristik GmbH einwirken, nicht zulässig. Die Gemeinde sucht nun aktiv nach Wegen, um den mit der Bürgerinitiative begonnenen Dialog fortzusetzen und die Thematik gemeinsam aufzuarbeiten. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsausschusses kann Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden.