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Haftstrafe nach Körperverletzung

Haftstrafe nach Körperverletzung

Veröffentlicht von Radio Jade am 06.02.2019

[Wilhelmshaven/Jever] Ein 30-jähriger Mann aus Wilhelmshaven muss wegen gefährlicher Körperverletzung für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Der Angeklagte soll einen 27-Jährigen in einer Diskothek in Sande mit einem Glas ins Gesicht geschlagen haben. Dabei wurde das Opfer schwer verletzt und leidet bis heute an den Folgen der Verletzung. Im Prozess gab der Angeklagte an zum Tatzeitpunkt nicht in der Diskothek gewesen zu sein. Seine Anwältin sprach jedoch davon, dass der Beschuldigte die Tat ausgeblendet habe. Zudem sei es eine Notwehrhandlung gewesen, da das Opfer den Angeklagten zuvor geschubst hätte. Die Richterin schloss sich dann aber in ihrem Urteil dem Staatsanwalt an, der diese Haftstrafe gefordert hatte.