
Flüchtlingsbürgen müssen nicht zahlen
Veröffentlicht von Radio Jade am 25.01.2019
[Niedersachsen] Menschen oder Vereine, die Bürgschaften für Bürgerkriegsflüchtlinge übernommen haben, müssen kein Geld an die Jobcenter zurückzahlen. Jeweils zur Hälfte übernehmen Bund und Länder die Kosten. Allein in Niedersachsen hatten Jobcenter rund 7,2 Millionen Euro an Sozialleistungen von Flüchtlingsbürgen zurückgefordert. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) versprach am Donnerstag, die Jobcenter anzuweisen, von den Rückforderungen abzusehen. Initiativen von Flüchtlingsbürgen reagierten unterdessen skeptisch auf diese Aussagen des Bundesarbeitsministers. Das berichtet der NDR. So sei nur von den Forderungen der Jobcenter die Rede, nicht aber von den Ansprüchen der kommunalen Sozialämter an Flüchtlingsbürgen. Einzelpersonen, Initiativen und Kirchengemeinden hatten sich zwischen 2013 und 2015 dazu verpflichtet, für den Lebensunterhalt von syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen aufzukommen.
