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Das Landgericht Oldenburg von außen.

Schwere Körperverletzung nicht nachweisbar

Veröffentlicht von Radio Jade am 15.01.2019

[Jever] Ein 21-jähriger Mann ist gestern (14.01.) vor dem Landgericht Oldenburg wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Laut NWZ, soll der Mann, zusammen mit einem unbekannten Mittäter, einen 25-jährigen in einer Schortenser Disco angegriffen haben. Das Opfer wurde dabei so schwer verletzt, dass seine Milz in einer OP entfernt werden musste. Darüber hinaus soll der 21-jährige in einer Sander Disco einen anderen Gast mit einem Kopfstoß das Nasenbein gebrochen haben. Für den Vorfall in Sande wurde der Mann verurteilt. Die Richter sprachen den Mann von der Anklage für den Vorfall in Schortens frei. Grund dafür war die widersprüchliche Aussage einer Zeugin. Der Teil-Freispruch ist das Ergebnis eines Berufungsverfahrens, dass der 21-jährige einleiten lies. Das Amtsgericht Jever hatte ihn zuvor in erster Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung zu eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Foto: Fabian Metzner