
Nutzungszeiten für Sportanlage festgelegt
Veröffentlicht von Radio Jade am 07.12.2018
[Jever] Der Landkreis Friesland hat die Nutzungszeiten der neuen Sportflächen an der Jahnstraße in Jever festgelegt. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte darauf hingewiesen, dass die zunächst vorliegende Baugenehmigung zu unbestimmt ist, um beurteilen zu können, ob Nachbarrechte betroffen sein könnten. Mit Beschluss des Verwaltungsgerichtes Oldenburg wurde die aufschiebende Wirkung somit angeordnet. Die Baugenehmigung des Landkreises wurde nun um detaillierte Angaben zu den Nutzungszeiten ergänzt, die im schalltechnischen Gutachten zum Neu- und Umbau der Sportanlage Jahnstraße definiert sind. Die angesetzten Lärmpegel berücksichtigen hier sowohl die neuen wie auch die bestehenden Flächen der Sportanlagen, wie die Skateranlage, das Streetballfeld und das Beachvolleyballfeld sowie das Freibad.
