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Das Landgericht Oldenburg von außen.

Geldstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung

Veröffentlicht von Radio Jade am 07.05.2018

[Wilhelmshaven/Oldenburg] Wegen gefährlicher Körperverletzung ist ein 38 Jahre alter Mann aus Wilhelmshaven zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt worden. Dieses Urteil bestätigte das Oldenburger Landgericht am Freitag (04.05.). Der Angeklagte kommt beruflich bedingt erst in den frühen Morgenstunden ins Bett. Am Tatmorgen ist er durch einen Gartenarbeiter in der Nachbarschaft, der den Rasen mähte, geweckt worden. Laut Anklage bewaffnete sich der Täter mit einem Knüppel und schlug den Gartenarbeiter damit von hinten nieder. Der Angeklagte bestreitet dies. Das Gericht hingegen glaubte der Anklage und verhängte die Geldstrafe.