
Neues Bundesdatenschutzgesetz
Veröffentlicht von Radio Jade am 25.04.2018
[Varel] Ab dem 25. Mai muss jedes Unternehmen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes umgesetzt und integriert haben. Für Unternehmen bedeutet das einen tiefgreifenden organisatorischen Mehraufwand, für den Verbraucher hingegen mehr Transparenz. Bei Nichtbeachtung und Verstößen drohen den Unternehmern drastische Bußgeldstrafen von bis zu 20 Millionen Euro. Diplom Ingenieur Wolfgang Eggerichs vom Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband Jade e. V. verriet gestern (24.04.) im Rahmen einer Vortragsveranstaltung in Varel, was der Verbraucher jetzt von Unternehmen verlangen kann:Die Vortragsveranstaltung fand im Rahmen der Wirtschaftsimpulse Nordwest statt.
