
Regelungen für Osterfeuer
Veröffentlicht von Radio Jade am 27.03.2018
[Region] Osterfeuer müssen als öffentliche Veranstaltungen beim Ordnungsamt der zuständigen Stadt oder Gemeinde angemeldet werden. Seit 2014 gibt es keine allgemeinen Brenntage mehr. Osterfeuer als öffentlich zugängliche Veranstaltungen zur Brauchtumspflege sind weiterhin möglich und fallen nicht unter diese Verbote. Daher sind Osterfeuer grundsätzlich so zu gestalten, dass nur Ast- und Strauchschnitt oder unbehandeltes naturbelassenes Holz verbrannt wird. Verboten sind Abfälle, sowie behandeltes oder beschichtetes Holz oder ähnliche Materialien. Das Brennmaterial darf frühestens 14 Tage vor dem Abbrennen am Brennort breitflächig abgelegt werden, da ansonsten Tiere die Stelle als Brutplatz nutzen könnten. Erst am Tag des Abbrennens soll der Holzhaufen umgeschichtet werden, damit Wildtiere die Möglichkeit haben, die Bereiche unbeschadet verlassen zu können.
