
Bundesgerichtshof weist Revision zurück
Veröffentlicht von Radio Jade am 12.02.2018
[Varel/Karlsruhe] Das Urteil gegen einen 70 Jahre alten Mann aus Varel ist rechtskräftig geworden. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden. Der 70-Jährige war im August des vergangenen Jahres wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Gericht befand den Mann schuldig, sich an seiner Enkelin und einem Nachbarskind vergangenen zu haben. Der Verurteilte ist einschlägig vorbestraft. Er hatte bereits seine eigene Tochter sexuell missbraucht und dafür sechs Jahre im Gefängnis verbracht. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil als unbegründet zurückgewiesen. Foto: Joe Miletzki
