
Verkauf und Gebrauch von Feuerwerkskörpern
Veröffentlicht von Radio Jade am 27.12.2017
[Wilhelmshaven/Friesland] Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist in diesem Jahr von Donnerstag (28.12.) bis Samstag (30.12.) erlaubt. Feuerwerkskörper dürfen dabei nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft werden. Außerdem ist das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten. Der Fachbereich Bürgerangelegenheiten/Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Wilhelmshaven wird zudem wieder Kontrollen im gesamten Stadtgebiet hinsichtlich der Lagerung, des Verkaufs und der Handhabung durchführen. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Foto: Andre Glatzel
