
Krankenpfleger steht Geld für Umkleidezeit zu
Veröffentlicht von Radio Jade am 21.12.2017
[Erfurt/Niedersachsen] Das Krankenhauspersonal kann für die Zeit des An- und Ausziehens seiner Dienstkleidung Lohn verlangen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden. Geklagt hatte ein Krankenpfleger aus Niedersachsen. Sei die genaue Umkleidezeit nicht ermittelbar, könne sie für die Entlohnung geschätzt werden, entschieden die Richter. Laut BAG handelt es sich beim An- und Ablegen "besonders auffälliger Dienstkleidung" um vergütungspflichtige Arbeit. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber die Kleidung vorschreibt. Dann kann selbst der Weg zur Umkleide als Arbeitszeit gewertet werden.Bildquelle: Friesland-Kliniken gGmbH
