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Gericht weist Klagen gegen Elbvertiefung ab

Veröffentlicht von Radio Jade am 20.12.2017

[Hamburg/Leipzig] Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern (19.12.) die letzten vier Klagen gegen die Elbvertiefung abgewiesen. Die Einwände von Anwohnern aus Hamburg-Övelgönne und Blankenese seien nicht begründet gewesen, urteilte das Gericht in Leipzig. Weder die Gesundheit der Kläger noch ihr Eigentum werde durch die Elbvertiefung erheblich gefährdet, so die Richter am Bundesverwaltungsgericht. Größere Auswirkungen auf den Hochwasserschutz - wie von den Klägern aus Övelgönne befürchtet - sieht das Gericht nicht. Hamburgs Wirtschaftssenator Frank Horch sagte, dass man nun in 2018 mit dem Projekt beginnen könnte.