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Kreiswahlausschuss Friesland entscheidet über Kandidaturen

Veröffentlicht von Radio Jade am 22.07.2026

Am 13. September dieses Jahres stehen in Niedersachsen die Kommunalwahlen ins Haus. Im Landkreis Friesland werden dabei Kandidierende für den Kreistag sowie Kandidierende für den Posten des Landrates oder der Landrätin auf dem Wahlzettel stehen. Im Voraus wird geprüft, ob alle der Kandidierenden zugelassen werden. Darüber entscheidet der Kreiswahlausschuss. Wie sich dieser Ausschuss zusammensetzt, erklärt Bernd Niebuhr, Dezernent beim Landkreis Friesland für Recht und Ordnung und Wahlausschussvorsitzender. 

Für diese Entscheidungen gibt es gesetzliche Regelungen, unter anderem den Paragrafen §45 d, das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz. Dort ist aufgeführt, wann jemand befähigt ist, bestimmte Ämter auszuüben und ob es Anhaltspunkte gibt, die der Verfassungstreue als solches widersprechen. Der Wahlausschuss prüft die Kandidierenden auf dieser Grundlage. Bei dem Landrat-Kandidierenden Martin Sichert von der AfD gab es Anhaltspunkte, die eine Überprüfung durch das Niedersächsische Innenministerium und den Verfassungsschutz begründeten, so Bernd Niebuhr. 

Per Gerichtsentscheid durfte die AfD durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz hochgestuft werden, zu einem Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung. Martin Sichert ist als Abgeordneter im Bundestag vertreten, das ersetze aber keine Überprüfung auf Verfassungstreue. Bernd Niebuhr betont die Differenzierung zwischen einem Bundestagsmandat und einem Landratsposten. Das Amt des Landrates/der Landrätin ist ein Beamtenverhältnis. Amtsinhabende haben ein besonderes Treueverhältnis zum Dienstherrn, so Niebuhr, und da müsse man bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Im Bundestag als freies, gewähltes Mitglied habe man diesen Treuestatus – in dieser Form zumindest – nicht. Einmal ist das Beamtenrecht anwendbar und einmal ist das kommunale Verfassungsrecht anwendbar. Aber nicht nur der Kandidierende der AfD wurde überprüft, betont Niebuhr. 

Die Wahlvorschläge der Kandidierenden Rolf Neuhaus, der als parteiloser Kandidat durch die SPD aufgestellt und unterstützt wird, Sibylle Raquet von der FDP und Jan-Ole Möller von Die PARTEI wurden vom Kreiswahlausschuss zugelassen. Sie stehen bei den Kommunalwahlen am 13. September im Landkreis Friesland für das Amt des Landrates oder der Landrätin zur Wahl und sind damit die möglichen Nachfolger*innen vom aktuellen Amtsinhaber Sven Ambrosy.