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Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber berät zu Inklusion

Veröffentlicht von Karsten Hoeft am 24.06.2025

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit dem 26. März 2009 geltendes Recht in Deutschland. Die Umsetzung steht allerdings oft auf einem anderen Blatt, denn das Thema Inklusion hat viele Facetten. Zum Beispiel auf dem Arbeitsmarkt. Für Arbeitgeber gibt es in diesem Zusammenhang die Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber oder kurz EAA. Als Lotsen für Inklusion beraten sie unabhängig und trägerübergreifend. Vom Fachberater-Team der Region Oldenburg haben uns Iko Andrae und Joachim Weiken die Arbeit der EAA vorgestellt:

Mit Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber hat das Integrationsamt Niedersachsen eine Anlaufstelle geschaffen, die niederschwellig und unkompliziert Betrieben einen Weg durch das Thema Inklusion weisen soll. Das Angebot ist noch relativ jung. Wir haben mit den EAA-Fachberatern Joachim Weiken und Iko Andrae gesprochen.

Gerade für kleine Betriebe kann das Angebot der EAA eine gute Orientierung bieten, wie sich Inklusion für sie gestalten kann. Über die persönliche Erreichbarkeit hinaus gibt es natürlich  Informations- und Kontaktmöglichkeiten im Netz unter www.eaa-niederaschsen.de. Darüber hinaus gibt es auch Online-Veranstaltungen zum Beispiel diese Woche Donnerstag  (26.06.) gemeinsam mit dem AWV zum Thema Schwerbehindertenrecht oder im August gemeinsam mit der Rentenversicherung Bund über deren Förder- und Präventionsangebote.