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Der Kommentar zum Untreue-Prozess

Der Kommentar zum Untreue-Prozess

Veröffentlicht von Karsten Hoeft am 02.04.2019

Sie haben es gehört – gestern sind im Oldenburger Untreueprozess gegen Alt-Oberbürgermeister Eberhard Menzel, den Ex-Geschäftsführer des RNK Jörg Brost und drei weitere ehemalige Ratsmitglieder Haftstrafen verhängt worden. Das noch nicht rechtskräftige Urteil sieht zur Bewährung ausgesetzte Strafen zwischen 6 und 15 Monaten vor. Hören Sie dazu einen Kommentar von Karsten Hoeft.