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Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Strandzugang

[Leipzig/Wangerland] Das Bundesverwaltungsgericht wird sich heute (13.09.) mit der Klage der Initiative „Freie Strände für freie Bürger“ über einen kostenlosen Strandzugang im Wangerland beschäftigen. Die Initiative verklagt die Gemeinde Wangerland wegen des kostenpflichtigen Zugangs zum Strand als Verstoß gegen das Betretungsrecht für die Allgemeinheit nach Bundesnaturschutzgesetz. Nach Aussagen der Initiative rechnet die Pressestelle des Gerichts zum späten Nachmittag mit einem Urteil. Die Initiative hatte im Juni bereits Unterstützung durch einen Vertreter des Bundesinteresses am Bundesverwaltungsgericht bekommen. Er äußerte erhebliche Bedenken daran, dass im Wangerland nahezu der gesamte Strand der freien Landschaft entzogen wurde. Der Vertreter wird ebenso wie die Wangerland Touristik GmbH und das Land Niedersachsen dem Prozess beiwohnen. Die Klage wurde zuvor von dem Amtsgericht Jever, dem Verwaltungsgericht Oldenburg und dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg abgelehnt. Die Kläger erhoffen sich nach eigenen Angaben ein Urteil, dass ein angemessenes Verhältnis zwischen freien und abgabepflichtigen Stränden regelt.