Land erlässt Ausnahmeregelung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

[Hannover] Mineralöl- und Flüssiggastransporte sind jetzt erstmal vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausgenommen. Das hat das Niedersächsische Verkehrsministerium jetzt mitgeteilt. Minister Bernd Althusmann (CDU) sagte dazu, unter anderem zusätzliche Kohlelieferungen für Kohlekraftwerke hätten die Transportsituation von Energieträgern ebenso verschärft. Mit Blick auf die Versorgungssicherheit sollen durch die Ausnahmegenehmigung Landes Öl- und Gaslieferungen an allen Wochentagen ermöglicht werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt bis zum 30. April 2023, und zwar für gewerbliche Beförderungen aller Arten von Mineralöl und Flüssiggas.

Foto: Eva Forkel/ Radio Jade