Klage bei Gelben Tonnen in Wilhelmshaven erfolgreich

[Wilhelmshaven] Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat jetzt einer Klage einer Firma stattgegeben und hat damit die Rahmenvorgaben der Stadt Wilhelmshaven aufgehoben in Bezug auf die Einführung der Gelben Tonne. Geplant war, dass Grundstückseigentümer von Einfamilienhäusern zwischen Gelben Sack und Gelben Tonne auswählen dürfen. Dies ist aber laut Gericht nicht zulässig. Eine solche Rahmenvorgabe sei nur zulässig, soweit sie geeignet ist, um eine möglichst effektive und umweltverträgliche Erfassung der Abfälle aus privaten Haushalten sicherzustellen, so das Gericht. Diese Entscheidung könne nur durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger getroffen werden, da dieser die Umweltverträglichkeit objektiv abwägen könne.