Sportgericht eröffnet Verfahren nach WHV-Einspruch

[Dortmund/Wilhelmshaven] Das Sportgericht des Deutschen Handball-Bundes (DHB) hat nach einem Einspruch des Wilhelmshavener Handball-Vereins gegen die Wertung des zweiten Aufstiegsspiels in Konstanz ein Verfahren eröffnet. Wie die Wilhelmshavener Zeitung unter Berufung auf WHV-Anwalt Helge-Olaf Käding berichtet, müssen die Stellungnahmen aller Beteiligten bis spätestens kommenden Montag (13.06.) vorliegen. Dazu zählen die Vereine, Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretäre und der technische Delegierte. Der Fall wird vom zuständigen Richter Dr. Markus Sikora dann im schriftlichen Verfahren entschieden. Der WHV hatte wegen des letzten Tors der HSG Konstanz Einspruch eingelegt, das nach Sicht der Wilhelmshavener nach der Spielzeit erzielt worden war und den Wilhelmshavener HV den Aufstieg in die zweite Bundesliga kostete.

Foto: Annika Kaehler/ Radio Jade