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Verwaltungsgericht weist Klagen wegen Windpark Herrenmoor zurück

[Zetel] Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat jetzt Klagen gegen den Landkreis Friesland wegen des Windparks Herrenmoor zurückgewiesen. Nachbarn, die etwa einen Kilometer von den Windrädern entfernt ihre Grundstücke haben, hatten gegen den Landkreis geklagt, nachdem dieser ihre Widersprüche zurückgewiesen hatte. Das Gericht konnte den Argumentationen der Kläger nicht folgen, so das Gericht in einer Pressemitteilung.  Die Hauptargumentationen der Kläger waren, dass es durch den Betrieb der Windräder zu hohen Lärmbeeinträchtigungen käme. Zudem hätte die Gemeinde Zetel bei den Genehmigungsverfahren im Jahr 2016 nicht auf die Umweltverträglichkeitsprüfung verzichten dürfen, so die Argumentation der Kläger. Das Gericht konnte aber weder beim Verfahren Fehler feststellen noch würden die Imissionswerte der Windräder die Lärmschutz Richtwerte überschreiten.