Erweiterungen der 3G-Regelung im Landkreis Wittmund gilt ab Donnerstag

[Wittmund] Der Landkreis Wittmund hat jetzt (15.09) eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht. Hintergrund ist, das seit Dienstag (14.09) fünf Werktage in Folge die Inzidenz im Landkreis den Wert von 50 überschritten hat. Laut derzeitiger Niedersächsischer Corona-Verordnung muss der Landkreis damit eine neue Allgemeinverfügung veröffentlichen. Ab morgen Donnerstag (16.09) wird es eine Ausweitung der 3G-Regelung geben. Grundsätzlich dürfen sich beliebig viele Menschen aus beliebig vielen Haushalten treffen, ab 25 Personen müssen aber Kontaktdaten erhoben werden. Falls das Treffen oder die Veranstaltung in geschlossenen Räumen stattfindet, gilt die 3G Regel, das heißt Menschen müssen geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Das gilt auch in Kinos, Theater und Ähnlichem. Die 3G-Regel gilt ab Donnerstag (16.09) auch für andere Bereiche. Bei körpernahen Dienstleistungen, in der Gastronomie oder bei der Beherbergung müssen negative Tests präsentiert werden oder die Personen geimpft oder genesen sein.