ERLAUBT

Bürgerbegehren Speicherpolder Horumersiel nicht zulässig

[Hohenkirchen] Das Bürgerbegehren gegen den Verkauf der Teilflächen des Speicherpolders Horumersiel durch die Gemeinde Wangerland ist nicht zulässig. Das entschied der Verwaltungsausschuss der Gemeinde nun (20.09.) nach ausführlicher Beratung. Die Zielrichtung des Bürgerbegehrens deutet der Gemeinde zufolge darauf hin, Einfluss auf die Bauleitplanung im Bereich des Areals in Wiarden zu nehmen. Das stehe der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens laut Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes entgegen.

Foto: Jochen Schlüter