ERLAUBT

Lockerungen für niedersächsische Tourismusbranche

[Hannover] Die ab kommendem Montag (10.05.) in Niedersachsen geltenden Lockerungen der Corona-Maßnahmen betreffen auch den Tourmismus. Wie der niedersächsische Wirtschaftsminister Bernd Althusmann, CDU, gestern (04.05.) erklärt hat, sollen Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze und andere Beherbergungs-Einrichtungen bei einer Inzidenz von unter 100 öffnen dürfen. Für Hotels und Jugendherbergen gilt dabei vorerst eine maximale Auslastung von 60 Prozent. Bei Anreise müssen Gäste einen negativen Corona-Test vorlegen und vor Ort täglich einen Test machen. Außerdem müssen Ferienwohnungen und -häuser zwischen zwei Vermietungen mindestens einen Tag leer stehen. Fürs Erste sind Beherbergungen nur für Personen mit Erstwohnsitz in Niedersachsen erlaubt.