Kormorane dürfen notfalls auch in Schutzgebieten vergrämt werden

[Hannover] In Ausnahmefällen dürfen Kormorane auch in Schutzgebieten vergrämt werden. Darauf haben sich das niedersächsische Landwirtschafts- und das Umweltministerium geeinigt. In einem gemeinsamen Erlass werden jetzt Landkreise und Kreisfreie Städte über den Umgang mit dem Konflikt zwischen Vogel- und Fischartenschutz informiert. Ziel sei, den Fischartenschutz zu verstärken. Im Zuge der Verlängerung der Kormoranverordnung im Dezember 2019 wurde vereinbart, dass Kormorane eigentlich auch weiterhin nicht in Schutzgebieten vergrämt werden dürfen.

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