erlaubt

Allgemeinverfügung des Landkreises Friesland zu Testungen in Schlacht- und Zerlegebetrieben

[Friesland] Der Landkreis Friesland hat heute (31.07.) eine Allgemeinverfügung zu Testungen in Schlacht- und Zerlegebetrieben erlassen. Demnach dürfen in diesen Betrieben nur Mitarbeiter*innen in der Produktion eingesetzt werden, die sich einmal pro zehn Tagen auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen. Weiter müssen die regelmäßigen Testungen durch ein anerkanntes Labor erfolgen und auf dem Betriebsgelände von den Mitarbeiter*innen vorgehalten werden. Der Landkreis Friesland prüft künftig, ob die Testverpflichtung in einigen Betrieben entfallen kann. Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung gelten bis einschließlich zum 31. Dezember diesen Jahres. Damit sollen die massenhaften Infektionen mit dem Coronavirus verhindert werden.