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Verwaltungsgericht stützt Einschränkungen der Wohnmobilnutzung

[Wittmund] Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat Eilanträge gegen Einschränkungen der Wohnmobilnutzung in den Landkreisen Wittmund und Aurich abgelehnt. Das gab das Gericht gestern (08.04.) bekannt. Die beiden Landkreise hatten Parkverbote für den Zeitraum der bevorstehenden Feiertage erlassen, um die Ausbreitung des Coronavirus durch Tourismus einzudämmen. Das Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass der Wunsch von Wohnmobilisten auf freies Reisen und das Parken seines Wohnmobils nicht so schwer zu gewichten seien, wie die Absichten der Landkreise. Gegen die Beschlüsse kann noch Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Bildquelle: Nordseeheilbad Bensersiel