Modus für Zweitwohnungssteuer muss verändert werden

[Wilhelmshaven] Die Stadt Wilhelmshaven muss den Modus für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer ab dem kommenden Jahr verändern. Das berichtet die Wilhelmshavener Zeitung. Grundlage der Erhebung wird dann die Nettokaltmiete. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die bisherige Erhebung auf Grundlage eines Einheitswertes von Grundstücken aus dem Jahr 1964 für rechtswidrig erklärt. In vielen Fällen ist die Nettokaltmiete im Mietvertrag festgehalten. In anderen Fällen müsste die Stadt eine eigene Berechnung anstellen. Der Finanzausschuss wird darüber in seiner kommenden Sitzung am 16. Dezember beraten. In Wilhelmshaven wird seit dem Jahr 2011 eine Steuer auf Zweitwohnungen erhoben.