Agentur für Arbeit begrüßt neue Regelung für Sanktionen 

[Wilhelmshaven] Am Dienstag (05.11) hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen, das Hartz- IV-Empfänger  nicht mehr so stark sanktioniert werden dürfen, wenn sie ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen. Wie die Agentur für Arbeit Wilhelmshaven/ Friesland auf Nachfrage von Radio Jade mitteilte, begrüßen sie die neue Regelung. Mit der neuen Regelung sind Sanktionen von über 30 Prozent nicht mehr zulässig. Von der neuen Regelung sind auch Menschen in Wilhelmshaven betroffen.  Im Juni 2019 waren 260 von 8004 Leistungsberechtigten in Wilhelmshaven, die über 25 sind, von einer Sanktion betroffen. Bei den unter 25-Jährigen waren es 63 von 1587 Personen, berichtet die Wilhelmshavener Zeitung.