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IHK kritisiert neues Ladenöffnungsgesetz

[Niedersachsen] Die IHK Niedersachsen hat sich kritisch zum neuen Ladenöffnungsgesetz geäußert, das am Dienstag (14.05.) vom Landtag beschlossen worden ist. Das Gesetz besagt, dass künftig pro Gemeinde vier Sonntagsöffnungen im Jahr zugelassen werden sollen, die mit einem besonderen Anlass oder öffentlichem Interesse an der Belebung der Gemeinde begründet werden können. Die Gemeinden können zudem für zwei weitere Sonntage in verschiedenen Ortsbereichen Zulassungen erteilen. Der IHK Niedersachsen fehlten dabei insbesondere noch konkrete Aussagen zur Nachweispflicht des überörtlichen Interesses.Es fehle eine klarere Definition seitens des Gesetzgebers, wie eine Gemeinde, einzelne Händler oder Gewerbevereine beweisen können, dass ein verkaufsoffener Sonntag der Belebung der gesamten Gemeinde dient. Zudem würde die Begrenzung der Sonntagsöffnungen auf sechs pro Kommune den unterschiedlichen kommunalen Strukturen in Niedersachsen nicht gerecht. Die IHK kritisiert dabei, dass künftig eine Großstadt wie Hannover die gleiche Anzahl an verkaufsoffenen Sonntagen durchführen darf, wie eine kleine Fleckengemeinde mit zwei Ortsbereichen oder eine fusionierte Samtgemeinde mit vier Mitgliedsgemeinden. Deshalb wünscht sich die IHK von der Politik eine aussagekräftige und praxisnahe Arbeitshilfe zur Anwendung des Gesetzes.

Bildquelle: IHK