erlaubt

Neue Beitragsordnung bei der Pflegekammer

[Hannover] Rund 13.000 Teilzeit-Pflegekräfte könnten künftig bei den Beitragszahlungen für die Pflegekammer entlastet werden. Der Vorschlag für die neue Beitragsordnung werde vorsehen, dass Beschäftigte ab diesem Jahr für ein Jahreseinkommen bis zu 9.168 Euro keine Mitgliedsbeiträge zahlen müssen. Das teilte die Kammer nun mit.  Bislang liegt diese Freigrenze bei 5.400 Euro. Heute entscheidet die Kammerversammlung über die Beitragsordnung. Zuletzt hatte es viel Kritik über das Vorgehen der Pflegekammer gegeben. Der Verband hatte kurz vor Weihnachten pauschale Bescheide über 140 Euro für das zweite Halbjahr 2018 verschickt, was Jahreseinkünften von 70.000 Euro entspricht. Um diesen Höchstbeitrag nicht zahlen zu müssen, müssen die Mitglieder ihr tatsächliches steuerpflichtiges Jahresbruttoeinkommen nachreichen. Hierzu soll die Frist für die Selbstauskunft von Ende Februar auf Ende März verlängert werden.