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Neuregelung zum Schülerpraktikum

[Hannover] In Niedersachsen ist ein neugefasster Erlass zur Beruflichen Orientierung an den allgemein bildenden Schulen der Sekundarbereiche I und II in Kraft getreten. Damit sollen Schülerinnen und Schüler in Zukunft noch besser auf ihren Lebensweg nach der Schule vorbereitet werden, wie Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne betont. Das Ziel sei, allen jungen Menschen einen erfolgreichen Einstieg in das Berufsleben zu ermöglichen. Der neue Erlass sieht unter anderem mindestens 25 „Praxistage“ an Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen vor. Bisher gab es für die Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen verpflichtend lediglich das Schülerbetriebspraktikum als Blockpraktikum mit mindestens 10 Schultagen. In der gymnasialen Oberstufe findet das Schülerbetriebspraktikum zukünftig an Gymnasien bzw. an Gesamtschulen verpflichtend im 11. Schuljahrgang statt.