erlaubt

Berufung verworfen

[Wilhelmshaven/Oldenburg] Der Berufungsantrag eines Türstehers aus Wilhelmshaven ist am Dienstag (10.07.) vor dem Landgericht Oldenburg verworfen worden. Der Mann wurde zuvor vom Amtsgericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Der 33-jährige soll bei seiner Arbeit in einer Wilhelmshavener Diskothek einen Gast grundlos zusammengeschlagen haben. Das Opfer wurde dabei zweimal geschlagen und durch eine Glasscheibe geworfen. Dies bestritt der Angeklagte. Er habe laut eigenen Angaben den Gast lediglich an der Eingangstür der Diskothek an einen anderen Türsteher übergeben, nachdem der Mann auf der Tanzfläche randaliert habe. Allerdings sagten Belastungszeugen gegen den Angeklagten aus. Demnach hätten diese gesehen, wie der Beschuldigte mindestens einmal auf das Opfer eingeschlagen hat. Der Türsteher am Eingang habe auch das Opfer geschlagen. Er wurde bereits wegen anderer Vergehen zu sechs Jahren Haft verurteilt, weshalb das Verfahren gegen ihn wegen der Tat in der Diskothek eingestellt wurde.

 

Foto: Fabian Metzner