Abriss von ungenehmigtem Ferienhaus im Landkreis Wittmund

[Oldenburg/Wittmund] Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat entschieden, dass ein ungenehmigtes Ferienhaus im Landkreis Wittmund wieder abgerissen werden muss. Dies verkündete heute der Landkreis. Zwei Eigentümer hatten zuvor ein kleines Ferienhaus ohne Baugenehmigung errichtet. Eine nachträgliche Erlaubnis scheiterte daran, dass die Räumlichkeiten außerhalb des vom Landkreis vorgegebenen Bereiches liegen. In dem Fall wurde der komplette Abriss des Gebäudes verfügt. Dagegen klagten die Eigentümer und bekamen vor dem Verwaltungsgericht nicht recht. Die Richter sahen die Kläger nicht in ihren Rechten verletzt.