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Neue Gebührenmarken für Abfallbehälter

[Friesland] Ab 1. April 2018 sind Rest-, Bio- und Gartenabfallbehälter im Landkreis Friesland mit den neuen Gebührenmarken 2018/2020 zu kennzeichnen. Behälter ohne gültige Gebührenmarken können nach dem Termin nicht mehr entleert werden. Zum Jahresbeginn 2018 wurden mit den Gebührenbescheiden die Gebührenmarken für die Abfallentsorgung 2018 bis 2020 an die Grundstückseigentümer versendet. Die Gebührenmarken gelten für drei Jahre und zeigen dem Fahrer des Entsorgungsfahrzeuges an, dass die Tonnen angemeldet sind und welcher Abfuhrrhythmus vorliegt. Die Behälter sind bis 1. April 2018 mit den neuen Marken zu kennzeichnen, eine Entleerung ohne gültige Gebührenmarke ist danach nicht mehr möglich. Die Abfallwirtschaft weist daraufhin, dass ab sofort auch die 1.100 Liter Restabfallcontainer mit einer gültigen Gebührenmarke zu kennzeichnen sind. Sollten Bürgerinnen und Bürger die Marken bisher nicht erhalten haben, so werden Mieterinnen und Mieter gebeten, sich an ihre Vermieter zu wenden. Eigentümer wenden sich bitte an das zuständige Steueramt.