ERLAUBT

Radwegepflicht aufgehoben

[Varel] Mit dem Aufstellen der neuen Straßenschilder an der Oldenburger Straße in Varel tritt die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in Kraft. Die Stadt Varel musste die Beschilderung nach einem Urteil des  Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes in Lüneburg ändern. Hier hatte ein Jeveraner gegen die Radwegebenutzungspflicht auf der Oldenburger Straße/Neue Straße geklagt und Recht bekommen. Dies bedeutet nun für die Radfahrer, dass auf dem Gehweg ab sofort das Rechtsfahrgebot gilt. Künftig darf auf dem Gehweg, der für Radfahrer frei ist, nur noch in Fahrtrichtung rechts gefahren werden. Wer sich nicht an das Rechtsfahrgebot halte, begehe eine Ordnungswidrigkeit.