Urteil gefährdet Flohmärkte am Sonntag

[Wilhelmshaven/Friesland] Ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg könnte zur Folge haben, dass in Niedersachsen ab 2018 am Sonntag keine Flohmärkte mehr genehmigt werden dürfen. Im April entschied das Gericht unter anderem, dass gewerbliche Floh- und Trödelmärkte bei denen das wirtschaftliche Interesse im Vordergrund steht, an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich unzulässig seien. Auch bei uns in der Region finden traditionell sonntags Flohmärkte statt. Diese wären dann ebenfalls von dem Urteil betroffen. Nur in Ausnahmefällen könnten Märkte nach einer Einzelprüfung zugelassen werden. Dafür müsste aber ein besonderer Anlass vorliegen.

 

Foto: Christoph Deuschle